Ausgelagerte Arbeitsplätze / Praktika
Voraussetzung: erfolgreiche/s Praktikum/Praktika/ausgelagerter Arbeitsplatz
- Geeigneter Betrieb
- Bereitschaft und Fähigkeit des Mitarbeiters zu mehr Eigenständigkeit
- Bereitschaft des Betriebs, bei einem ausgelagerten Arbeitsplatz, Entgelt zu entrichten, aus dem der Lohn des Mitarbeiters bezahlt werden kann
- Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit
Organisatorisches
- Status Werkstattmitarbeiter bleibt erhalten
- Kooperationsvereinbarung mit allen Beteiligten ist zu schließen
- Lohnabrechnung, Abführung der Sozialabgaben durch die WfbM
- Außenarbeitsplatz flexibel (Tag, Tage, Vollzeit, Teilzeit …)
- Abstimmung/Information Kostenträger
- Beförderung
Im Rahmen der beruflichen Weiterentwicklung absolvieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf eigenen Wunsch, Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsplatz.
Darüber hinaus entstehen ausgelagerte Arbeitsplätze, an denen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beruflich weiterentwickeln können.